Ansprechpartner

Kreisgeschäftsführer
Thomas Schlott

Tel: 09351 5081-0
info(a)kvmain-spessart(dot)brk(dot)de

Wernfelder Str. 1
97737 Gemünden

Wahlausschreibung der/des Kreisbereitschaftsleiter/in und dessen 1. Stellvertreter/-in im BRK-Kreisverband Main-Spessart

sehr geehrte Mitglieder der Bereitschaften Main-Spessart, 

die Kreisbereitschaftsleitung hat gemäß § 3 der Wahlordnung für das Bayerische Rote Kreuz einen Wahlvorbereitungsausschuss gebildet und gleichzeitig festgelegt, dass die Wahl am 

Datum: 22.03.2025
Ort: in der Musikhalle Gambach, Stadtweg 4, 97753 Karlstadt
Zeit: 13:00 Uhr (vor der Kreis-Mitgliederversammlung)

durchzuführen ist.

Unter Hinweis auf § 3 Abs. 1, Abs. 2 der BRK-Wahlordnung setzt der Wahlvorbereitungsausschuss zur Nominierung der Kandidaten eine Frist bis zum

Montag, den 09.03.2025 um 18:00 Uhr.

Vorschlagsberechtigt ist jede/r Wahlberechtigte/r aus den Bereitschaften Main-Spessart.

Schriftliche Wahlvorschläge sind in einem verschlossenen Umschlag an den

Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Main-Spessart
Wahlvorbereitungsausschuss
Wernfelder Straße 1
97737 Gemünden
wahlen.msp(a)brk.de

Einzureichen und müssen zum oben genannten Zeitpunkt vorliegen. Wenn möglich, sollte den Wahlvorschlägen die Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt werden.

Das beiliegende Formblatt kann benutzt werden, ist aber keine Pflicht.

Eingehende Wahlvorschläge werden vor der Wahl durch den Wahlvorbereitungsausschuss geprüft. Wahlvorschläge können bis zum Ablauf der Vorschlagsfirst durch den/die Vorschlagende/n wirksam wieder zurückgezogen werden. Den Wahlvorschlägen soll eine Einverständniserklärung des/der Vorgeschlagenen selbst beigefügt werden.

Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag (wahlen_MSP@kvmain-spessart.brk.de) als Datei-Anhang zur E-Mail übersendet wird und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (z.B. PDF-Anhang). 

Sollte für ein Amt niemand vorgeschlagen sein, besteht die Möglichkeit, in der Mitgliederversammlung Vorschläge einzubringen. Sind jedoch schriftliche Wahlvorschläge innerhalb der Abgabefrist eingegangen, besteht diese Möglichkeit nicht mehr. Wir bitte um entsprechende Wahlvorschläge um einen reibungslosen Ablauf bei der Urnenwahl zu gewährleisten.

Zur Gültigkeit des Wahlvorschlages ist erforderlich, dass der Nominierte zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebenslahr vollendet hat.

Gemäß §71 OdB ist für die Wahl die vorgeschriebene Leitungskräftequalifizierung Voraussetzung. Kandidaten für ein Leitungsamt, die zum Zeitpunkt der Wahl nicht alle erforderlichen Ausbildungen absolviert haben, können jedoch trotzdem gewählt werden. Allerdings müssen sie die fehlenden Ausbildungen innerhalb der kommenden Wahlperiode vollständig nachholen.

Beachten Sie bitte die aktuellen Hinweise auf https://www.kvmain-spessart.brk.de/aktuell/wahlen-gemeinschaften-2025.html 

Gemäß §§ 6 Abs. 1a, 7 Abs. 4 WahlO kann die Wahl auch mit Hilfe einer elektronischen Teledialog-Einrichtung (TED) stattfinden. Die Abstimmung über das TED-Verfahren erfüllt das Erfordernis der geheimen Abstimmung (§ 6 Abs. 1 WahlO). Ein Antrag gem. § 6 Abs. 2 WahlO auf offene Abstimmung bleibt jedoch möglich; in diesem Fall wird offen per Handzeichen ohne Nutzung des TED-Systems abgestimmt. 

Bitte melden Sie sich auf der Homepage mit dem Formular Anmeldung Mitgliederversammlung / Abruf Wahlberechtigungsschein, oder per Telefon 09351/ 5081-0 an und beantragen Sie Ihren Wahlberechtigungsschein. Wir möchten hiermit den Ablauf und die Überprüfung der Wahlberichtigungen vereinfachen. 

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Gemünden, 10.01.2025

Vorsitzender Herbert Fuchs,  Beisitzer KGF Thomas Schlott,   Beisitzerin Jennifer Amend

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