An die Mitglieder des BRK-Kreisverbandes Main-Spessart
W A H L A U S S C H R E I B U N G
Die Neuwahl im Kreisverband Main-Spessart des Bayerischen Roten Kreuzes findet gemäß § 26 der BRK-Satzung statt. Die Unterzeichneten wurden gemäß § 2 der Wahlordnung vom Vorstand als Wahlvorbereitungsausschuss bestellt.
Die Mitgliederversammlung findet statt am:
Datum : 22.03.2025
Uhrzeit : 14:00 Uhr
Ort : Musikhalle Gambach, Stadtweg 4, 97753 Karlstadt
Für die Mitgliederversammlung schreiben wir die Neuwahl für die Vorstandschaft, den Haushaltsausschuss, die Delegierten und Ersatzdelegierten zur Bezirksversammlung und zur Landesversammlung des Kreisverbandes Main-Spessart wie folgt aus:
Gemäß §§ 26, 27 und 28 der Satzung des BRK sind zu wählen:
Vorstandschaft:
der Vorsitzende
erster stv. Vorsitzender
zweiter stv. Vorsitzender
der Chefarzt
der stv. Chefarzt
der Schatzmeister
der stv. Schatzmeister
der Justitiar
der Konventionsbeauftragte
Haushaltsausschuss
Sieben Mitglieder
Drei Ersatzmitglieder
4 Delegierte und 4 Ersatzdelegierte zur Bezirksversammlung
2 Delegierte und 2 Ersatzdelegierte zur Landesversammlung
Sämtliche Vorstandsmitglieder, Mitglieder und Ersatzmitglieder des Haushaltsausschusses sowie Delegierte und Ersatzdelegierte zur Bezirks- und Landesversammlung können Männer oder Frauen sein. Einer der Vorsitzenden soll eine Frau sein.
Der Anteil an hauptamtlichen Mitarbeitern unter den Delegierten zur jeweils Bezirks- und Landesversammlung darf 1 Person sein, darüber hinaus jedoch 20% nicht überschreiten.
Hauptamtliche Mitarbeiter des BRK dürfen dem Kreisvorstand ihrer Verbandsstufe nicht angehören (§ 5 Abs. 6 der Satzung); Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen Zustimmung der jeweils übergeordneten Bezirksvorstandes.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die im BRK-Kreisverband Main-Spessart als Mitglied geführt werden und die das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie die Mitglieder der Schwesternschaften mit Dienstort im Kreisverband.
Unter Bezug auf § 3 Abs. 1 und 2 der Wahlordnung setzt der Wahlvorbereitungsausschuss zur Nominierung von Persönlichkeiten eine Frist bis zum
Tag: Sonntag Datum 09.03.2025 18:00 Uhr
Vorschlagsberechtigt ist jeder Wahlberechtigte.
Die Wahlvorschläge sind schriftlich an den Wahlvorbereitungsausschuss
Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Main-Spessart
Wahlvorbereitungsausschuss
Wernfelder Straße 1
97737 Gemünden
wahlen.msp(a)brk.de
einzureichen und müssen zum obengenannten Zeitpunkt vorliegen. Wenn möglich, sollte den Wahlvorschlägen die Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt werden. Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag (wahlen.msp(a)brk.de) als Datei-Anhang zur E-Mail übersandt wirdund dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (z.B. PDF-Anhang).
Sollte für ein Amt niemand vorgeschlagen sein, besteht die Möglichkeit, in der Mitgliederversammlung Vorschläge einzubringen.
Sind jedoch schriftliche Wahlvorschläge innerhalb der Abgabefrist eingegangen, besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
Gemäß §§ 6 Abs. 1a, 7 Abs. 4 WahlO kann die Wahl auch mit Hilfe einer elektronischen Teledialog-Einrichtung (TED) stattfinden. Die Abstimmung über das TED-Verfahren erfüllt das Erfordernis der geheimen Abstimmung (§ 6 Abs. 1 WahlO). Ein Antrag gem. § 6 Abs. 2 WahlO auf offene Abstimmung bleibt jedoch möglich; in diesem Fall wird offen per Handzeichen ohne Nutzung des TED-Systems abgestimmt.
Beachten Sie bitte die aktuellen Hinweise auf https://www.kvmain-spessart.brk.de/aktuell/wahlen-2025.html
Bitte melden Sie sich auf der Homepage mit dem Formular Anmeldung Mitgliederversammlung / Abruf Wahlberechtigungsschein, oder per Telefon 09351/ 5081-0 an und beantragen Sie Ihren Wahlberechtigungsschein. Wir möchten hiermit den Ablauf und die Überprüfung der Wahlberichtigungen vereinfachen.
Wahlvorbereitungsausschuss
Herbert Fuchs
Vorsitzender des
Wahlvorbereitungsausschusses