Wahlausschreibung

Ansprechpartner

Kreisgeschäftsführer
Thomas Schlott

Tel: 09351 5081-0
info(a)kvmain-spessart(dot)brk(dot)de

Wernfelder Str. 1
97737 Gemünden

An alle
JRK-Gruppenleiter/-innen
Örtlichen JRK-Leiter/-innen
im Kreisverband Main-Spessart (= Wahlberechtigte) 

Wahlausschreibung

Hiermit schreiben wir gemäß JRK-Ordnung und BRK-Satzung die Wahl für die/den
  • Leiter/in der Jugendarbeit,
  • (bis zu) zwei gleichberechtigte stellvertretende Leiter/innen der Jugendarbeit,
  • (bis zu) fünf weitere Mitglieder im JRK-Kreisausschuss,
  • eine/n Delegierte/n und
  • fünf Ersatzdelegierte für die JRK-Landesversammlung
im Kreisverband Main-Spessart offiziell aus. Die Wahl werden  am 17.04.2021 von 08:00 – 14:00 Uhran den Standorten in Arnstein, Gemünden, Karlstadt, Lohr und Marktheidenfeld (genaue Anschrift bekommen Sie auf dem Wahlberechtigungsschein)per Urnenwahl durchgeführt. Erreicht im ersten Wahlgang ein vorgeschlagener Kandidat nicht die erforderliche Mehrheit oder wenn ein Kandidat sowohl für das Amt vorgeschlagen und im Wahlgang nicht gewählt wird, ist ein zweiter Wahlgang erforderlich. Dieser zweite Wahlgang findet für den Fall seiner Notwendigkeit am Sonntag den, 18.04.2021
an den Standorten in Arnstein, Gemünden, Karlstadt, Lohr und Marktheidenfeld (genaue Anschrift bekommen Sie auf dem Wahlberechtigungsschein) statt. Ob eine Notwendigkeit für diesen zweiten Wahltermin besteht, wird durch den Wahlausschuss unmittelbar nach dem Ende des ersten Wahltermins ortsüblich, auf der Internetseite www.kvmain-spessart.brk.de sowie durch Aushang in der Kreisgeschäftsstelle bekanntgegeben. Auch im Rahmen der Urnenwahl besteht keine Möglichkeit zur Briefwahl. Des Weiteren weist der Wahlvorbereitungsausschuss auf folgendes hin:
  1. Auch die Urnenwahl wird durch einen Wahlausschuss geleitet. Die Wahl des Wahlausschusses findet am im Rahmen der Kreisversammlung statt.  An der Wahl des Wahlvorstands kann jeder Stimmberechtigte im Rahmen der ggfls. bestehenden gesetzlichen Beschränkungen und Hygieneauflagen teilnehmen; der Wahlausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Mitgliedern.
  2. An den beiden oben genannten Wahltagen findet vor Abgabe jeder Stimmkarte eine Überprüfung der Wahlberechtigung statt, es ist daher im Rahmen der Wahl ein gültiger BRK-Mitgliedsausweis und/oder ein gültiges Lichtbilddokument als Wahlnachweis  und den Wahlberechtigungsschein vorzuzeigen.
  3. Wahlberechtigt sind die Wahlberechtigten der Kreisversammlung.
  4. Bitte beachten Sie, dass bei den diesjährigen Wahlen die geltenden Abstandsregelungen im Rahmen der Covid-19-Prävention nicht wie gewohnt während der Mitgliederversammlung stattfinden können. Daher melden Sie sich auf der Homepage mit dem Formular Anmeldung Mitgliederversammlung / Abruf Wahlberechtigungsschein, oder per Telefon 09351 5081-101 an und beantragen Sie Ihren Wahlberechtigungsschein. Wir möchten hiermit den Ablauf und die Überprüfung an der Urne vereinfachen.
statt. Wir bitten alle Wahlberechtigten pünktlich zu kommen. Wahlvorschläge für oben genannte Positionen sind schriftlich an den Vorsitzenden/die Vorsitzende des Wahlvorbereitungsausschusses bis spätestens * Montag den 29.03.2021, 18:00 Uhr einzureichen.  Die Wahlvorschläge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag an den Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Main-Spessart
Wahlvorbereitungsausschuss
Wernfelder Straße 1
97737 Gemünden zu senden. Vorschlagsberechtigt ist nur, wer auch wahlberechtigt ist. Eingehende Wahlvorschläge werden vor der Wahl durch den Wahlvorbereitungsausschuss geprüft. Wahlvorschläge können bis zum Ablauf der Vorschlagsfirst durch den/die Vorschlagende/n wirksam wieder zurückgezogen werden. Den Wohlvorschlägen soll eine Einverständniserklärung des/der Vorgeschlagenen selbst beigefügt werden. Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag (wahlen_MSP@kvmain-spessart.brk.de) als Datei-Anhang zur E-Mail übersendet wird und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (z.B. PDF-Anhang). Der Wahlvorbereitungsausschuss Vorsitzende/-r                      Beisitzer/-in                                      Beisitzer/-in
Herbert Fuchs                     KGF Thomas Schlott                      Jennifer Amend Wichtige Hinweise:
  • * Datum einfügen. Wahlvorschläge müssen bis spätestens zum 12. Tage vor der Wahl eingehen.
  • Es empfiehlt sich, bei der Abgabe des Wahlvorschlags auch gleich eine Einverständniserklärung des/der Vorgeschlagenen beizulegen.
  • Die Mitglieder des JRK-Kreisausschusses müssen mindestens 16 Jahre sein.
  • Sollte eine der zu wählenden Personen am Wahltag noch nicht volljährig sein, so bedarf es der schriftlichen nachträglichen Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertretung
  • Die Annahme des Wahlamtes gilt als Beitrittserklärung in das Jugendrotkreuz.
  • Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag als Datei-Anhang zur E-Mail übersendet wird und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben.
Links:
  • <link file:9183 internen link im aktuellen>Einverständniserklärung JRK Wahlen
  • <link file:9184 internen link im aktuellen>BJRK-Ordnung