W A H L A U S S C H R E I B U N G
Die Neuwahl im Kreisverband Main-Spessart des Bayerischen Roten Kreuzes findet gemäß § 26 der BRK-Satzung statt. Die Unterzeichneten wurden gemäß § 2 der Wahlordnung vom Vorstand als Wahlvorbereitungsausschuss bestellt.
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
der Wahlvorbereitungsausschuss gibt bekannt, dass die
die Wahl der Vorstandschaft, des Haushaltsausschusses sowie die Delegierten und Ersatzdelegierten
als
URNENWAHL
stattfinden wird. Alle Wahlberechtigte sind aufgerufen, am
Samstag den, 17.04.2021
in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
an den Standorten in Arnstein, Gemünden, Karlstadt, Lohr und Marktheidenfeld
(die genaue Anschrift bekommen Sie auf dem Wahlberechtigungsschein, bzw. auf der Homepage www.kvmain-spessart.brk.de mitgeteilt)
ihre Stimme über eine verdeckte Stimmkarte (Stimmzettel) abzugeben.
Erreicht im ersten Wahlgang ein vorgeschlagener Kandidat nicht die erforderliche Mehrheit oder wenn ein Kandidat für mehrerer Ämter vorgeschlagen wird, könnte ein zweiter Wahlgang erforderlich sein.
Dieser zweite Wahlgang findet für den Fall seiner Notwendigkeit am
Sonntag den, 18.04.2021
an den Standorten in Arnstein, Gemünden, Karlstadt, Lohr und Marktheidenfeld
(die genaue Anschrift bekommen Sie auf dem Wahlberechtigungsschein mitgeteilt)
statt.
Ob eine Notwendigkeit für diesen zweiten Wahltermin besteht, wird durch den Wahlausschuss unmittelbar nach dem Ende des ersten Wahltermins ortsüblich, auf der Internetseite
www.kvmain-spessart.brk.de sowie durch Aushang in der Kreisgeschäftsstelle bekanntgegeben.
Auch im Rahmen der Urnenwahl besteht keine Möglichkeit zur Briefwahl. Des Weiteren weist
der Wahlvorbereitungsausschuss auf folgendes hin:
- Auch die Urnenwahl wird durch einen Wahlausschuss geleitet. Die Wahl des Wahlausschusses / Mitgliederversammlung findet am Freitag, den 16.04.2021 um 18:00 Uhr in der Scherenberghalle Gemünden (Hofweg 9, 97737 Gemünden) im Rahmen einer Mitgliederversammlung statt. An der Wahl des Wahlvorstands kann jeder Stimmberechtigte im Rahmen der ggfls. bestehenden gesetzlichen Beschränkungen und Hygieneauflagen teilnehmen; der Wahlausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Mitgliedern. Die Wahl des Wahlvorstands kann über das Fernkonferenzsystem Microsoft Teams (die Einwahldaten bekommen Sie per Mail zugesandt) online verfolgt werden.
- An den beiden oben genannten Wahltagen findet vor Abgabe jeder Stimmkarte eine Überprüfung der Wahlberechtigung statt, es ist daher im Rahmen der Wahl ein gültiger BRK-Mitgliedsausweis und/oder ein gültiges Lichtbilddokument als Wahlnachweis und den Wahlberechtigungsschein vorzuzeigen.
- Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die im BRK Kreisverband Main-Spessart als Mitglied geführt werden und die das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie die Mitglieder der Schwesternschaften mit Dienstort im Kreisverband.
- Bitte beachten Sie, dass bei den diesjährigen Wahlen die geltenden Abstandsregelungen im Rahmen der Covid-19-Prävention nicht wie gewohnt während der Mitgliederversammlung stattfinden können. Daher melden Sie sich auf der Homepage mit dem Formular Anmeldung Mitgliederversammlung / Abruf Wahlberechtigungsschein, oder per Telefon 09351 5081-101 an und beantragen Sie Ihren Wahlberechtigungsschein. Wir möchten hiermit den Ablauf und die Überprüfung an der Urne vereinfachen.
Unter Hinweis auf § 3 Abs. 1, Abs. 2 der BRK-Wahlordnung setzt der Wahlvorbereitungsausschuss zur Nominierung der Kandidaten eine Frist bis zum
Montag, den 29.03.2021 um 18:00 Uhr.
Vorschlagsberechtigt ist jede/r Wahlberechtigte/r.
Schriftliche Wahlvorschläge sind in einem verschlossenen Umschlag an
Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Main-Spessart
Wahlvorbereitungsausschuss
Wernfelder Straße 1
97737 Gemünden
einzureichen und müssen zum oben genannten Zeitpunkt vorliegen. Wenn möglich, sollte den Wahlvorschlägen die Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt werden.
Das beiliegende Formblatt kann benutzt werden, ist aber keine Pflicht.
Eingehende Wahlvorschläge werden vor der Wahl durch den Wahlvorbereitungsausschuss geprüft. Wahlvorschläge können bis zum Ablauf der Vorschlagsfirst durch den/die Vorschlagende/n wirksam wieder zurückgezogen werden. Den Wahlvorschlägen soll eine Einverständniserklärung des/der Vorgeschlagenen selbst beigefügt werden.
Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag (wahlen_MSP@kvmain-spessart.brk.de) als Datei-Anhang zur E-Mail übersandt wirdund dieser
geeignet ist, die
Erklärung unverändert wiederzugeben (z.B. PDF-Anhang).
Sollte für ein Amt niemand vorgeschlagen sein, besteht die Möglichkeit, in der Mitgliederversammlung Vorschläge einzubringen. Sind jedoch schriftliche Wahlvorschläge innerhalb der Abgabefrist eingegangen, besteht diese Möglichkeit nicht mehr. Wir bitte um entsprechende Wahlvorschläge um einen reibungslosen Ablauf bei der Urnenwahl zu gewährleisten.
Sämtliche Vorstandsmitglieder, Mitglieder und Ersatzmitglieder des Haushaltsausschusses sowie Delegierte und Ersatzdelegierte zur Bezirks- und Landesversammlung können Männer oder Frauen sein. Einer der Vorsitzenden soll eine Frau sein.
Zur Gültigkeit des Wahlvorschlages ist erforderlich, dass der Nominierte zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Fuchs
Vorsitzender des
Wahlvorbereitungsausschusses