Hausordnung

Die Tafel Gemünden ist eine Einrichtung, die ausschließlich durch Ehrenamtliche betrieben wird. Wir erwarten ein entsprechendes Verhalten unserer Kunden gegenüber den Helferinnen und Helfern! Den Anweisungen des Tafelpersonals ist Folge zu leisten! Es ist im Sinne aller, dass in den Tafelräumen Ruhe und Ordnung herrscht. Die Tafel Gemünden öffnet um 13 Uhr 30. Der Zutritt zum Gebäude ist erst nach Aufforderung durch den Teamleiter gestattet. Für Kunden der Tafel ist das Parken oder Halten zum Beladen von Fahrzeugen jeglicher Art (auch Fahrräder) vor dem Tafelgebäude und im Bereich links vom Eingang (Zugang der Mieter) verboten! Der Parkplatz vom „Kaufhaus Intakt“ kann ab 13 Uhr genutzt werden. Aufenthaltsort für alle nach dem Zutritt zum Gebäude ist grundsätzlich der Wartebereich (Sitzecke)! Der Wartebereich ist stets sauber zu halten. Im Tafelgebäude herrscht Rauch- und Alkoholverbot! Wir behalten uns vor, alkoholisierte Kunden von der laufenden Ausgabe auszuschließen. Die Ausgabe erfolgt in sechs Gruppen mit festen Ausgabezeiten, die von Woche zu Woche wechseln. Die vorgegebenen Ausgabezeiten sind ohne Ausnahmen einzuhalten. Wer zu spät kommt, muss bis zum Ende der aktuellen Gruppe warten. Wer außerhalb seiner Gruppe kommt, muss bis zum Ausgabeende der letzten Gruppe warten. Zutritt zum Ausgabebereich nach Aufruf der Berechtigungsscheinnummer durch den Teamleiter, nur für 1 Person (Ausnahme kleine Kinder). An Kinder unter 14 Jahren ohne Begleitung Erwachsener wird keine Ware ausgegeben. Ohne gültigen Berechtigungsschein erfolgt keine Ausgabe von Ware. Gilt auch bei Vergessen des Berechtigungsscheines. Bei Verlust des Berechtigungsscheines, ist eine Warenausgabe erst nach Ausstellung eines Ersatzscheines möglich. Für die Ausstellung eines Ersatzscheines sind 5 € zu entrichten (gilt auch bei Unleserlichkeit des alten Berechtigungsscheines). Die Abholung, bei Krankheit oder wichtigen Terminen, durch Dritte ist nur mit schriftlicher Vollmacht unter Vorlage des Berechtigungsscheines möglich (Gilt nicht für Kinder unter 14 Jahren). Berechtigungsscheine verbleiben im Zeitraum der Ausgabe beim Teamleiter. Jeder Kunde erhält ein Kärtchen mit der Anzahl der zu versorgenden Personen zum Vorzeigen bei den Ausgabestellen. Betreten der Ausgabestellen nur nach Weisung des Teamleiters. Waren werden nur durch die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Tafel Gemünden ausgegeben! 

KEINE SELBSTBEDIENUNG!

Waren werden nur in Handelsüblichen Mengen abgegeben. Ein Weiterverkauf der erhaltenen Waren ist verboten! Das Warenangebot ist abhängig von der Art und Menge der gespendeten Waren. Wir bitten daher von Anfragen nach bestimmten Waren Abstand zu nehmen. Nach Beendigung der Ausgabe Kärtchen beim Teamleiter abgeben und Berechtigungsschein empfangen.

Verstöße gegen die Hausordnung werden wie folgt geahndet:

1. Bei erstmaligem, geringfügigem Verstoß erfolgt eine mündliche Abmahnung durch den Teamleiter.2. Beim zweiten Verstoß erfolgt eine Sperre für eine Woche. Der Berechtigungsschein wird durch den Teamleiter einbehalten und kann nach Ablauf der Sperre bei der Ausgabe wieder empfangen werden.3. Beim dritten Verstoß erfolgt eine Sperre über einen längeren Zeitraum. Der Berechtigungsschein wird durch den Teamleiter einbehalten und kann nach Ablauf der Sperre bei der Ausgabe wieder empfangen werden. Der Grund für und die Länge der Sperre werden durch den Tafelleiter schriftlich mitgeteilt.4. Größere Verstöße (z.B. Diebstahl, Verstoß gegen das Weiterverkaufsverbot, Betrug) führen zum Ausschluss von der Tafel und zu Hausverbot. Strafrechtlich relevante Vergehen werden zur Anzeige gebracht!